Suche
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2015)
die Überversicherung durch ein Kriegsereignis oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß
eines Krieges verursacht oder ist sie die unvermeidliche Folge eines Krieges, so kann der
Versicherungsnehmer [...] Versicherung durch ein Kriegsereignis oder
durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß eines Krieges weg oder ist der Wegfall des Interesses die
unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Ge-
fahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Versicherungs-
nehmer davon Kenntnis, dass durch
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2019.21)
die Überversicherung durch ein Kriegsereignis oder durch eine behördliche Maßnahme aus
Anlass eines Krieges verursacht oder ist sie die unvermeidliche Folge eines Krieges, so kann der
Versicherungsnehmer [...] Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlass eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Anlagen und Geräte (AEVBID2015.1)
Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] Ersatzteile.
1.3 durch innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Neutralitätsverletzung, kriegsähnliche
Ereignisse, Krieg, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Meuterei, Aufruhr, militärischer
Besetzung [...] Beachtung der vorerwähnten Frist von drei Monaten zur Verfügung.
3. Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht zum Betrieb eines Unternehmens des
Versicherungsnehmers gehören (Verbraucherverträgen)
Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Anlagen und Geräten (AEVB2024)
Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] genannten Arbeiten erforderlichen Materialien und Ersatzteile.
1.3 durch Kriegsereignisse jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] Geräte,
Röntgengeräte,
Geräte der Ton- und Bildtechnik,
Geräte der Mess- und Regelungstechnik und deren interne Datenträger (bei denen eine
betriebsbedingte Auswechslung durch den Benutzer vom Hersteller
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) (AOETB2011)
Gefahren:
a) des Krieges, Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse und die Gefahren, die sich
unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
b) des [...] Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die Nach-
richtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen
gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage [...] diesen Bedingungen
gleichgestellt:
Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der
Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat