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GP-FBUZ-98 (GP-FBUZ-98)
Voraussetzung für die Gewährung dieses Versicherungsschutzes ist, daß die Oberösterreichische Versi-
cherung AG zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses AUSSCHLIESSLICHER BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-VERSICHERER [...] DURCH RADIOAKTIVE ISOTOPE BZW. RADIO-
AKTIVE VERUNREINIGUNG (KONTAMINATION) INFOLGE EINES VERSI-
CHERTEN SACHSCHADENS
Unterbrechungsschäden, die als Folge eines Sachschadens gemäß
Prämienrückgewähr und Vorsorge-Versicherung (FBU34)
:
a) eine Prämienrückgewähr bis zu 33 1/3% der im voraus gezahlten Jahresprämie, wenn der Versi-
cherungswert im abgelaufenen Versicherungsjahr kleiner war als die Versicherungssumme, [...] Entschädi-
gung reduziert, und zwar im Verhältnis des bekanntgegebenen Betrages zum tatsächlichen Versi-
cherungswert, höchstens aber zur Versicherungssumme zuzüglich 20%iger Vorsorge im abgelaufenen
Zusatzbedingungen Landwirtschaft neu (ZLN2.1) (ZLN2.1)
juristischen Person des öffentlichen Rechts; der Versi-
cherungsnehmer hat bei der Entschädigungsermittlung sämtliche Leistungen dieser Art dem Versi-
cherer schriftlich anzuzeigen.
Klausel [...] be-
urkundet ist, und zwar bis zu 1/3 der für die jeweilige Positionen in der Polizze angegebenen Versi-
cherungssumme. Für die Inhaltspositionen landwirtschaftliches Inventar, Erntefrüchte, Viehbestand [...] .
Der Wegfall (auch teilweise) dieser Voraussetzung stellt eine Gefahrerhöhung dar und ist dem Versi-
cherer unverzüglich anzuzeigen.
Es entfällt dann der eingeräumte Nachlaß von 5 % für die folgenden
UPB-F-95 (UPB-F-95)
Art. 1 (4) der Allgemeinen Bedingungen für die Versi-
cherung gegen Leitungswasserschäden sind mit S 50.000,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versi-
chert, die durch die Behandlung von gefährlichem [...] .
- Kosten für Aufräumung, Abbruch und Isolierung von versicherten Sachen, die als Folge eines versi-
cherten Schadenereignisses radioaktiv verunreinigt (kontaminiert) wurden - sofern diese Maßnahmen [...]
7. Entstehen Kosten für die Behandlung von versicherten Sachen, die bereits vor Eintritt des Versi-
cherungsfalles kontaminiert waren (Altlasten), so werden nur jene Kosten ersetzt, die den für
USP-B94.1 (USP-B94.1)
Art. 1 (4) der Allgemeinen Bedingungen für die Versi-
cherung gegen Leitungswasserschäden sind mit S 50.000,-- auf erstes Risiko auch Mehrkosten versi-
chert, die durch die Behandlung von gefährlichem [...] ei-
nem Schadenfall dadurch notwendig werden, daß beschädigte oder unbeschädigt gebliebene versi-
cherte technische und kaufmännische Betriebseinrichtungen demontiert und wieder montiert [...] oder
b) die nach dem Zeitpunkt der Vereinbarung dieser Wertanpassungsklausel auf Verlangen des Versi-
cherungsnehmers geänderte Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage nicht dem