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Plus-Paket für erneuerbare Energien (PEE-18)
der versicherten Anlage selbst erforderlich werden.
Nachfolgende Gefahren gelten versichert:
a) Brand, Blitzschlag, Explosion,
b) Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTENINDEX (BKI): [...] beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
5. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
Ergänzende Bedingungen (ZH-02)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTENINDEX (BKI): [...] beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
5. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85-95) (AEB85-95)
oder inneren Unruhen und damit
verbundenen militärischen oder polizeilichen Maßnahmen,
- Brand, Explosion, Erdbeben, Erdrutsch, Bodensenkung, unterirdischem Feuer oder außergewöhnli-
chen [...] s, so obliegt der Nachweis dem Versiche-
rer,
e) für Schäden, die bei dem Einbruch durch Brand oder Explosion entstehen; bei Explosion in Folge
Anwendung von Sprengmitteln, haftet er jedoch
Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungsbedingungen (AEB85) (AEB85)
oder inneren Unruhen und damit
verbundenen militärischen oder polizeilichen Maßnahmen,
- Brand, Explosion, Erdbeben, Erdrutsch, Bodensenkung, unterirdischem Feuer oder außergewöhnli-
chen [...] s, so obliegt der Nachweis dem Versiche-
rer,
e) für Schäden, die bei dem Einbruch durch Brand oder Explosion entstehen; bei Explosion in Folge
Anwendung von Sprengmitteln, haftet er jedoch