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Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch (H405)
Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch, die dem
Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefon-, Handy- oder [...]
HAUSHALT - Telefon-, Handy- oder Internetmissbrauch infolge Einbruch oder
Beraubung - H405
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung erstreckt sich der
Versicherungsschutz
Raiffeisen-Plus-Leistungen Gewerbe - RP3001.19 (RP3001.19)
den Produktionsanlagen einschließlich Katalysatoren;
Handmaschinen und -geräte aller Art;
Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht als Repr [...] Notfälle, die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügung von hoher
Hand (staatliche Verfügung), Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen
Oberösterreichische Versicherung AG - 26 [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige
Erzeugnisse, fertig bezogene Teile, Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften
und Prospekte, Betriebs- und Hilfsstoffe aller
Keine Sorgen-Schutzengel Gewerbe - KS3001.19 (KS3001.19)
den Produktionsanlagen einschließlich Katalysatoren;
Handmaschinen und -geräte aller Art;
Werkzeuge und sonstige Erzeugungshilfsmittel aller Art für Hand- und Maschinengebrauch,
soweit sie nicht als Repr [...] von hoher
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 2 / 3
Hand (staatliche Verfügung), Gewalthandlungen von politischen oder terroristischen
Organisationen sowie Erdbeben unmittelbar [...] Rohstoffe, in Arbeit befindliche, halbfertige und fertige
Erzeugnisse, fertig bezogene Teile, Handelswaren aller Art, verwertbare Abfälle, Werbeschriften
und Prospekte, Betriebs- und Hilfsstoffe aller
Datenschutzinfoblatt Oberösterreichische Versicherung AG (DSINFO.20)
Krankenhäuser, Sozialversicherungsträger, Sachverständige, externe Dienstleister
- Aufsichts-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden
- Einrichtungen des österreichischen Versicherungsverbands
Wir arbeiten
Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung (NZ)
: bei Einrichtungen die Entschädigung nach dem Zeitwert. Genehmigt vom
Bundesministerium für Finanzen Erlass vom 30 . November 1976, Z . 382 . 598-V / 6/76 . OO e15
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