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Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2013) (AFBUB2013)
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3.1. Dem Versicherer und dessen Sachverständigen ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über
Ursache, Umfang und Dauer der Betriebsunterbrechung sowie über die Höhe des
Unterbrechungsschadens und der
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB2013)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der
Allgemeine Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB2013)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der
Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Schadenaufklärungspflicht
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit jede Untersuchung über die Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang seiner Entschädigungsleistung zu gestatten.
3.2. Bei der