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DaHeim-Komfortschutz (DHK-02.1)
Bedingung
DaHeim - KOMFORTSCHUTZ DHK-02.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgem
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaft- pflicht - Versicherung (AKHB2003)
öhung.
Artikel 13
Wann und unter welchen Voraussetzungen können Änderungen allgemein vom Versi-
cherer verwendeter Tarife mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge ange-
wendet werden?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBSU.2018.1)
lediglich im in den besonderen
Erklärungen und Hinweisen zur Unfallversicherung am Antrag und in den Versi-
cherungsbedingungen (Sofortschutz) angeführten Umfang sowie unter den
dort näher geregelten Vora
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.10.2018) (AGBLV.2018)
lediglich im in den besonderen
Erklärungen und Hinweisen zur Unfallversicherung am Antrag und in den Versi-
cherungsbedingungen (Sofortschutz) angeführten Umfang sowie unter den
dort näher geregelten Vora
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht - Versicherung (AKHB2004)
ung.
Artikel 13
Wann und unter welchen Voraussetzungen können Änderungen allgemein vom Versi-
cherer verwendeter Tarife mit Wirksamkeit auf bereits bestehende Verträge ange-
wendet werden?