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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (ADVB) (ADVB)
Versicherungswert ist der am Schadentag geltende Neuwert der versicherten
Sachen, d. s. die Kosten für deren Neuanschaffung einschließlich der Ko-
sten für Fracht (exklusive Luftfracht), Zoll und Montage (ohne
LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22 (LW3107.22)
LEITUNGSWASSER - Gewerblich bzw. öffentlich genutzte Schwimmbäder im
Gebäude und am Versicherungsgrundstück - LW3107.22
1. Abweichend von Artikel 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind
Bruch
Gemeinderechtsschutz (RS3003.15)
Förderung der Infrastruktur
und gemeindeeigene KGs, sofern diese kein eigenes Personal haben und deren Tätigkeiten durch
gemeindeeigenes Personal erbracht werden.
Als mitversichert gelten die Mitglieder
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 (VBKAP95)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung
Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) - 1995 E (VBKAP95E)
svertrag mit der
OBERÖSTERREICHISCHEN Versicherung AG abschließt.
Versicherter ist die Person, deren Leben versichert ist.
Bezugsberechtigter (Begünstigter) ist die Person, die für den Empfang der Leistung