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Bedingungen für die Risikozusatzversicherung - 2013.1 (VBRISZ2013.1)
schutzes
(1)Es besteht Versicherungsschutz - abgesehen von den nachstehenden Bestimmungen -; weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Kein Versicherungsschutz
Besondere Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung - 2014 (VBBUZ2014)
chutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen - weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
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(2) Kein Anspruch [...]
Sofern nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wurde, besteht der Versicherungsschutz weltweit.
§ 7 Pflichten des Versicherungsnehmers
(1) Sie sind verpflichtet den Antrag und die damit
Waldbrand (F100)
Vorschäden (Sturm- und Schnee-
druck, Wild- und Insektenschäden sowie Schäden durch die Umweltbelastung) entsprechend in Abzug zu
bringen sind.
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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2006) (KSSAP2006)
Haushalt lebenden Person zu
verrichten.
Artikel 3: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem gegenständlichen
Versicherungsvertrag
Besondere Bedingung für denKeine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe (KSSA2016) (KSSA2016)
Versicherungsnehmers geltend machen.
Artikel 5: Örtlicher Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, sofern bei den einzelnen Leistungen aus dem
gegenständlichen Versicherungsvertrag (siehe Art.6)