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Glas- und Gewächshäuser (DH1715.15)
Glasbruch (Artikel 2 Punkt 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD)
versichert.
Abweichend und in Erweiterung zu Artikel 2 Punkt 5.2.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH
bzw. ABHD gelten Schäden [...] HAUSHALT - Glas- und Gewächshäuser - DH1715.15
Abweichend von Artikel 1 Punkt 1.2.4. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD gelten
im Rahmen der Versicherungssumme für den Wohnungsinhalt mit dem Boden [...] sind:
Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6. der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Dichtungsschäden, Verstopfungsschäden (LW2807.16)
Einrichtungen und Armaturen, Ver-
stopfungsschäden.
In Erweiterung des Art. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die
Leitungswasserversicherung (AWB) umfasst der Versiche [...] jedoch an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen.
Abweichend von Art. 2 Punkt 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB fallen Schäden an den
an die Wasserleitung angeschlossenen Einrichtungen und/oder [...] erung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AWB notwendig ist, unter die Ersatzpflicht.
Die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.23)
Rückstau gemäß Artikel 2
Punkt 2.7. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH entfällt. Ergänzend zu den Ausschlüssen des
Artikel 2 Punkt 2.7. der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH sind nicht versichert und zwar [...] DH1205.23
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH gelten von außen auf
die versicherten Sachen einwirkende Niederschläge in Form von [...] Sachen
Als versicherte Sache gilt der gesamte Wohnungsinhalt gemäß Artikel 1 Punkt 1 der dem Vertrag
zugrunde liegenden ABH. Ausgeschlossen davon bleiben Malereien, Tapeten, Verfliesungen,
Fußböden, Wand- und
AmHof-Grundschutz Leitungswasserschadenversicherung (AHoGL-98)
AHoGL-98
IN DER VERSICHERUNG GEGEN LEITUNGSWASSERSCHÄDEN
GILT DARÜBERHINAUS FOLGENDER VERTRAGSINHALT:
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
Vertrag zugrunde liegenden AStB sinngemäß.
4. Versicherte Kosten
Aufräum-, Abbruch-, Reinigungs- und Entsorgungskosten gelten analog Artikel 3 Pkt. 2.2.2. und
2.2.3. der dem Vertrag zurgrunde liegenden [...] - St5101.23
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten von außen auf
die versicherten Sachen einwirkende Niederschläge in Form von [...] Ausschluss Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau gemäß Artikel 2 Pkt.4
der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB entfällt. Ergänzend zu den Ausschlüssen des Artikel 2
der AStB sind nicht versichert