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Vandalismusschäden (E65)
EINBRUCH E65
Vandalismusschäden
Versicherungsschutz besteht auch, wenn der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zer-
stört oder
Witterungsniederschläge aus Dachableitungen (ZHSt12.2)
STURM ZHSt12.2
WITTERUNGSNIEDERSCHLÄGE
In Erweiterung von Art. 2, Punkt 4, der AStB sind Schäden verur
U845-99 (U845-99)
UNFALLVERSICHERUNG
BESONDERE BEDINGUNG 845-99
Familienunfallversicherung Variante C
Versicherungsschutz wird im Rahmen der AUVB 1999 für den Hauptversicherten und seinen Ehepart
Mitversicherung von Indirekten Blitzschäden an Büro-E-Geräten (H40)
HAUSHALT H40
INDIREKTER BLITZSCHLAG AN BÜRO-E-GERÄTEN
In Erweiterung des Art. 1 Pkt. 1.1. der ABH89-95
Erhöhung der Regreßgrenzen bei Obliegenheitverletzungen (KH899) (KH899)
KFZ-HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG KH899
ERHÖHUNG DER REGRESSGRENZEN BEI OBLIEGENHEITSVERLETZUNGEN
UND ANWENDUNG DES KHVG 1994
1. In Abänderung der