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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2007 (AKHB2007)
Punkte 3.3.1. und 3.3.2. gelten nicht, soweit der Versicherungsnehmer dem Geschädigten den
Schaden selbst ersetzt;
3.4. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.5. außer [...] fremde Hilfe zu sorgen;
3.2. bei Personenschäden die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen;
3.3. dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis
3.3.1. den Versicherungsfall [...] ll unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes,
3.3.2. die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten,
3.3.3. die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/2) (AKHB2007/2)
Punkte 3.3.1. und 3.3.2. gelten nicht, soweit der Versicherungsnehmer dem Geschädigten den
Schaden selbst ersetzt;
3.4. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.5. außer [...] fremde Hilfe zu sorgen;
3.2. bei Personenschäden die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen;
3.3. dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis
3.3.1. den Versicherungsfall [...] ll unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes,
3.3.2. die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten,
3.3.3. die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung (AKHB2007/1) (AKHB2007/1)
Punkte 3.3.1. und 3.3.2. gelten nicht, soweit der Versicherungsnehmer dem Geschädigten den
Schaden selbst ersetzt;
3.4. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.5. außer [...] fremde Hilfe zu sorgen;
3.2. bei Personenschäden die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen;
3.3. dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis
3.3.1. den Versicherungsfall [...] ll unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes,
3.3.2. die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten,
3.3.3. die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung 2010 (AKHB2010)
Die Punkte 3.3.1. und 3.3.2. gelten nicht, soweit der Versicherungsnehmer dem Geschädigten den
Schaden selbst ersetzt;
3.4. nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.5. außer im [...] fremde Hilfe zu sorgen;
3.2. bei Personenschäden die nächste Polizeidienststelle sofort zu verständigen;
3.3. dem Versicherer längstens innerhalb einer Woche ab Kenntnis
3.3.1. den Versicherungsfall [...] unter möglichst genauer Angabe des Sachverhaltes,
3.3.2. die Anspruchserhebung durch den geschädigten Dritten,
3.3.3. die Einleitung eines damit im Zusammenhang stehenden verwaltungsbehördlichen oder
Versicherungsbedingungen der klassischen Lebensversicherung - 2012.1 (VBKLV2012.1)
nur insoweit, als die Versicherungsbedingungen keine
Einschränkungen oder Ausschlüsse vorsehen.
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Kein vorläufiger Sofortschutz besteht in folgenden Fällen:
- absichtliche Herbeiführung des [...] § 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2 Pflichten des Versicherungsnehmers
§ 3 Umfang des Versicherungsschutzes
§ 4 Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
§ 5 Risikoprämie [...] § 16 Vertragsgrundlagen
§ 17 Anwendbares Recht
§ 18 Aufsichtsbehörde
§ 19 Erfüllungsort
§ 20 Rentenwahlrecht
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz
Sprachliche Gleichbehandlung