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Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der FONDS GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 1A") - 2011 (VBVERLFGP2011)
schutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen - weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Ausschließlich den
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der EURO GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 2A") - 2011 (VBVERLEGP2011)
chutzes
(1) Der Versicherungsschutz besteht - abgesehen von den nachfolgenden Bestimmungen - weltweit und
unabhängig davon auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
(2) Ausschließlich den
Versicherungsbedingungen der Pflegerentenversicherung - 2005 (VBPRV2005)
gilt bei Aufenthalt im Ausland?
(1) Der Versicherungsschutz für die Pflegerentenversicherung gilt weltweit.
(2) Die ärztlichen Nachweise gemäß § 6 und § 8 zum Eintritt und Fortbestehen der Pflegebedürftigkeit
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - 2004 (VBBUZ2004)
Aufenthalt im Ausland?
(1) Der Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung gilt weltweit.
(2) Die ärztlichen Nachweise gemäß § 4 und § 6 zum Eintritt und Fortbestehen der Berufsunfähigkeit
ZuHaus-Superschutz (ZHS-08)
nicht
anzuwenden.
3.7.6. Erweiterung Umweltschäden
Sofern in der Polizze dokumentiert, sind in Erweiterung von Punkt 3.7.5. Sachschäden
durch Umweltstörung am Erdreich des Versicherungsgrundstückes [...] an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter [...] wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
3.7.1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem
Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe