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Vandalismus (böswillige Sachbeschädigung) E165 (ED3165.15)
ein Täter gemäß Artikel 1
Punkt 2. AEB in die Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Pflicht der unverzüglichen Schadenmeldung (KG3003.12)
e-mail an schadenservice@ooev.at (unter
Angabe der Polizzennummer) dem Versicherer anzuzeigen.
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Persönlicher Bedarf in Kraftfahrzeugen (DH1407.15)
vereinbarten und in der Polizze
angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko mitversichert.
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Prämienrückvergütung für Reserveomnibusse und -anhänger (KA1006.13)
verwendet worden ist. Bei
Omnibussen ist dieser Nachweis durch den Fahrtenschreiber zu erbringen.
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Sachverständige (F1441)
Geschäftsverbindung nur dann als gegeben,
wenn sie Haussachverständige eines Mitbewerbers sind.
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