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Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
Vertrag zugrunde liegenden AStB sinngemäß.
4. Versicherte Kosten
Aufräum-, Abbruch-, Reinigungs- und Entsorgungskosten gelten analog Artikel 3 Pkt. 2.2.2. und
2.2.3. der dem Vertrag zurgrunde liegenden [...] - St5101.22
1. Versicherte Gefahren und Schäden
Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB gelten von außen auf
die versicherten Sachen einwirkende Niederschläge in Form von [...] Ausschluss Schäden durch Wasser und dadurch verursachten Rückstau gemäß Artikel 2 Pkt.4
der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB entfällt. Ergänzend zu den Ausschlüssen des Artikel 2
der AStB sind nicht versichert
Fachfirma - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen (DH1719.15)
die Gefahren Feuer
(Artikel 2 Punkt 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD) und Elementar (Artikel 2
Punkt 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH bzw. ABHD), ausgenommen Schäden durch
au [...]
HAUSHALT - Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen - DH1719.15
Am Grundstück mit dem Boden bzw. dem Schwimmbad fest verbundene
Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen gelten einschließlich deren [...] außergewöhnliche Naturereignisse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6. der dem Vertrag zugrunde
liegenden ABH bzw. ABHD mitversichert.
Die Lieferung und Montage durch eine Fachfirma ist im Schadenfall nachzuweisen
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.15)
FEUER - Seng- und Schmorschäden - Fe3025.15
1. Abweichend von Artikel 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Sengschäden an
den versicherten und in der Polizze bezeichneten
- Gebäuden
- [...] n gelten örtlich begrenzte Schäden, die ohne Schadenfeuer gemäß Art. 1 Pkt. 1.1
der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB (= Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus
eigener Kraft ausbreitet) jedoch [...] ermittelten Entschädigungsbetrag in
Abzug gebracht.
2. Abweichend von Artikel 2 Pkt. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind überdies
Schmorschäden
an Verkabelungen der versicherten und in der Polizze
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz (F201.1) (F201.1)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F201.1
Indirekte Blitzschäden - Grundschutz
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der AFB sind Schäden durch Überspannung oder Induktion
DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-09)
ng
mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.
- Allgemeine