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Allgemeine Bedingungen für denKeine-Sorgen-Schutzengel Aktiv Vorsorge (KSASP2005)
der für
sie erbrachten Leistungen.
Artikel 15 - Ansprüche des Versicherers gegenüber Dritten
1. Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so besteht
unbeschadet des
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2012.1 (VBKRENT2012.1)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf
Allgemeine Bedingungen Keine-Sorgen-Schutzengel DaHeim (KSDH2001) (KSDH2001)
sie erbrachten Leistungen.
Artikel 16
Ansprüche des Versicherers gegenüber Dritten
1. Steht dem Versicherungsnehmer eine Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so besteht
u
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2010)
versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im
Verhältnis der dort bestehenden Unterversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die indexgebundene Lebensversicherung gegen Einmalerlag mit externer Kapitalgarantie (nachrangige Anleihe "GDF14") - 2010 (VBINDEG2010)
innerhalb von 3 Jahren ab Fälligkeit der
Leistung geltend machen. Danach tritt Verjährung ein. Steht der Anspruch einem anderen zu, so beginnt
die Verjährung zu laufen, sobald diesem sein Recht auf