Suche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (H201)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St101)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Sozialvorsorge 2004 (KSSOZV2004)
ersten und aller folgenden
Versicherungsjahre.
Artikel 5: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen gemäß Artikel 9 nicht
entsprechende
ZuHaus-Superschutz (ZHS-06)
nicht
anzuwenden.
3.7.6. Erweiterung Umweltschäden
Sofern in der Polizze dokumentiert, sind in Erweiterung von Punkt 3.7.5. Sachschäden
durch Umweltstörung am Erdreich des Versicherungsgrundstückes [...] wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
3.7.1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem
Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe [...] sinngemäß auch für die von diesen Personen benützten
Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten.
3.7.5. Umweltschäden
Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 AHVB ist getroffen.
Versichert sind Heizöltanks bis
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (DH1205.15)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter