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Glas-Pauschalversicherung für die Wirtschaftsgebäude (Gl2001.16)
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die Wirtschaftgebäude - Gl2001.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
1. Versiche
Glas-Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Gl2002.16)
GLASBRUCH - Pauschalversicherung für die ehemaligen Wirtschaftsgebäude -
Gl2002.16
In der GLASBRUCHVERSICHERUNG gilt - soweit nichts anderes vereinbart ist - darüberhinaus
folgender Vertragsinhalt:
Eingestellte Tiere (AH5811.16)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - eingestellte Tiere - AH5811.16
1. Die Deckungserweiterung gem. Pkt. 2. gilt nicht für Schäden aus dem Reitbetrieb.
2. Umfang der Deckungserweiterung:
Der Versi
Familienunfallversicherung 100-100-100 (UN1002.24)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte und die Kinder gelten mit je
Familienunfallversicherung 100-100-50 (UN1003.24)
Ehepartner oder
eingetragener Partner bzw. Lebensgefährte im Zeitpunkt des Versicherungsfalles sowie deren
Kinder.
Der Ehepartner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte gilt mit 100 % und die Kinder