Suche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (ZHSt16)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter
ZuHaus-Superschutz (ZHS-09)
nicht
anzuwenden.
3.7.6. Erweiterung Umweltschäden
Sofern in der Polizze dokumentiert, sind in Erweiterung von Punkt 3.7.5. Sachschäden
durch Umweltstörung am Erdreich des Versicherungsgrundstückes [...] an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
- 6 -
7. Schäden infolge [...] wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
3.7.1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem
Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe
ZuHaus-Superschutz (ZHS-09.1)
nicht
anzuwenden.
3.7.6. Erweiterung Umweltschäden
Sofern in der Polizze dokumentiert, sind in Erweiterung von Punkt 3.7.5. Sachschäden
durch Umweltstörung am Erdreich des Versicherungsgrundstückes [...] an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
7. Schäden infolge mangelhafter [...] wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
3.7.1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem
Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe
Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz (AH100)
EHVB, wenn keine behördliche Gewerbeberechtigung erforderlich ist;
1.4. aus Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu
einem Lagervolumen von 100 Liter nach Maßgabe des
BERGUNGS- UND BESEITIGUNGS-KLAUSEL 2002 (BBTRP01)
leistet keinen Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zur Verhinderung
oder Beseitigung von Umweltschäden, insbesondere der Verunreinigung von Luft,
Wasser oder Boden.
3. Der Versicherer leistet