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Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Grundschutz (LPGF-98) (LPGF-98)
FEUERVERSICHERUNG LPGF-98
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (TRRL-08)
Rahmen der jeweils gültigen Kraftfahrzeug-Klausel
TRKS), die Bestandteil des Versicherungsvertrages ist.
Reiselager am Körper getragen:
Versicherte Gegenstände, die der Reiselagerbegleiter am Körper (im inneren [...] der Versicherungsnehmer eine vom Versicherer zu
berechnende Nachprämie zahlt.
13. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag ist zunächst auf die in der Polizze festgesetzte Zeit abgeschlossen.a.
Beträgt diese [...] Mal um ein
Jahr verlängert, wenn es nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit von
einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt worden ist.
Bei Versicherungsverträgen, deren Abschluss nicht
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musterkollektionen (TRMK-08)
jedem derartigen Schaden hat der Versicherungsnehmer den in der Polizze vereinbarten
Selbstbehalt zu tragen.
4. Ausschlüsse
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt die Musterkollektion nicht versichert
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten (MUS2015)
Artikel 8 - Vertragsdauer
1. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum Ablauf, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
2. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mindestens [...] Jahr, gilt der Versicherungsvertrag
zunächst für die vertraglich vereinbarte Dauer.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich aber jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der
Vertrag nicht spätestens [...] Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in geschriebener Form
darüber zu informieren, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag zum Ablauf der
vereinbarten Vertragsdauer kündigen kann. Weiters
Vertragsinhalt der Feuerversicherung im Komfortschutz (LPKF-98) (LPKF-98)
FEUERVERSICHERUNG LPKF-98
gilt darüberhinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Versicherungsort
Für bewegliche Sachen besteht Versicherungsschutz in ganz Österreich