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FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsmaschinen und Anhänger als Handelswaren z. Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034.21 (Fe3034.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbeschaffungswert – Fe3034 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren zum Vollwert am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist
gemäß Art 1.3. der dem Vertrag [...]
1.2. Ist die Gruppe „Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten zum
Wiederbeschaffungswert" auf der
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstf. Arbeitsm. und Anhänger als Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsf. zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035.21 (Fe3035.21)
FEUER – Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw.
Zustellungsfahrten zum Wiederbeschaffungswert – Fe3035 [...] Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Anhänger als Handelswaren am Versicherungsort zum Wiederbeschaffungswert“ ist gemäß Art
1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden [...]
1.2. Ist die Gruppe "Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger als
Handelswaren auf erstes Risiko am Versicherungsort sowie auf Probe- bzw. Zustellungsfahrten
zum Wiederbesc
Briefmarkenhandel (E127)
EINBRUCH - Briefmarkenhandel - E127
Der Bestand an Briefmarken (Münzen) ist durch ordnungsgemäß geführte Bücher nachzuweisen,
die gesondert unter Verschluß aufzubewahren sind. In die Versicherung sind
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung(ARB2003) (ARB2003)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2003.1)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend [...] strafbaren Handlungen abzuhalten oder der Begehung
strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken.
(2) Ein Vorgehen nach diesem Hauptstück ist jedoch nur zulässig, wenn
1. die strafbare Handlung nicht [...] Kriegsereignissen jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller Gewalthandlungen
von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer Organisationen, inneren
Unruhen, Gewa