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Zusatzbedingungen f.die Feuerversicherung von Wohngebäuden (ZBF-WG96) (ZBF-WG96)
ZUSATZBEDINGUNGEN FÜR DIE FEUERVERSICHERUNG
VON WOHNGEBÄUDEN (ZBF-WG)
1. Wohngebäude sind mit allen Baubestandteilen über und unter Erdniveau versichert; dabei zählen zu
den Baubestandteile
E144 (E144)
EINBRUCH E144
STICHTAGSVERSICHERUNG FÜR VORRÄTE
1. Waren und Vorräte sind in Höhe ihres jeweiligen Versi
Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) E806 (E806)
EINBRUCH BESONDERE BEDINGUNG E806
Beraubung auf Transportwegen
(Botenberaubung)
1. Abweichend von Artikel 2 Punkt 7. der Allge
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle (KA850) (KA850)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA850
KASKOVERSICHERUNG FÜR FAHRTEN ZUR DIENSTSTELLE
1. Vertragsgrundlagen:
1.1. Grundlage für diesen Vertrag
Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Grundschutz (LPGH-96) (LPGH-96)
LPGH-96
In der HAUSHALTVERSICHERUNG gelten darüberhinaus
folgende Erweiterungen der Allgemeinen Bedingun-
gen