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Tätigkeit an unbeweglichen Sachen (AH415.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH415.2
TÄTIGKEITEN AN UNBEWEGLICHEN SACHEN
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an jenen Teilen von unbeweglichen Sachen, die
Maklerklausel K783 (K783)
Klausel 783 -; Makler
Der den Versicherungsvertrag betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und
Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag
Erweiterung Privathaftpflicht (H601)
HAUSHALT - Erweiterung der Privathaftpflichtversicherung - H601
1. In Erweiterung von Art. 14 erstreckt sich der Versicherungsschutz auf die ganze Erde.
2. Abweichend von Art. 17 Pkt. 6.1. und 6.2
Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg (H603)
HAUSHALT - Motorisch angetriebene Flugmodelle bis 5 kg - H603
In Erweiterung von Artikel 12.1.10 der ABH gelten Schadenersatzverpflichtungen infolge
Verwendung bzw. Inbetriebnahme von motorisch ange
Bruchschäden einschließlich Korrosion (L128)
LEITUNGSWASSER - Bruchschäden an wasserführenden Leitungen einschließlich
Korrosion - L128
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasser-
schäden (AWB) sind Bruc