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Produktinformationsblatt Haushaltversicherung (PIBDH.2021)
Gesteinsmassen
✔ Schneedruck ✘ Bodensenkung
✔ Felssturz/Steinschlag ✘ dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse
✔ Erdrutsch ✘
✔ Austreten von Leitungswasser
✔ Einbruchdiebstahl ✘ Holzfäule, Verschmorung
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz (KSKFZ2024)
übernommen:
8.1. die Kosten eines Taxis bis zu EUR 150,--.
Dieser Betrag erhöht sich auf bis zu EUR 400,--, wenn der Kunde Anspruch auf einen Mietwagen
nach Art 8.3.8. hat und für die Fahrt zu der örtlich
Versicherungsbedingungen der Zusatzversicherung für Leistungen bei bestimmten schweren Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit - 2004 (VBDDZ2004)
bei bestimmten schweren
Krankheiten und bei vollständiger und dauerhafter Erwerbsunfähigkeit gilt weltweit.
(2) Im Versicherungsfall hat die versicherte Person das Recht außerhalb Österreichs z.B. Ärzte
Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2013.2 (VBPZV108B2013.2)
führen diese an die Finanzbehörden ab.
Anhang
Auszug aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG):
BGBl. Nr. 400/1988 in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2013
§ 108b. (1) Für die Pensionszusatzversicherung und für P
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.16)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.
2.5. Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.
2.6. Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
2.7. Schäden infolge mangelhafter