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Leitungswasserrohre außerhalb des Grundstücks L832 (L832)
MITVERSICHERUNG VON SCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGS L832
ROHREN AUSSERHALB DES VERSICHERUUNGSGRUNDSTÜCKES
INKL. GRABUNGSKOSTEN
Im Rahmen der auf der Polizze dafür angeführten Versicherungssumme [...] für die Behebung von
Schäden an den Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes bis zum
Anschluss an die Ortwasserleitung inkl. Grabungs- und Suchkosten mitversichert
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (F114)
F114
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Haustechnik am Grundstück
Versicherungsschutz besteht für nachstehende, nach den Regeln der Technik errichtete und mit [...] Anlagen wie:
- Beleuchtungskörper, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen und Infrastruktur am Grundstück wie
Terrassen, Gehwege, Pflasterungen, Hausbrunnen- und Zisternenanlagen zur Wasserversorgung
Zu- und Ableitungen außerhalb Grundstück (ZHL33.1)
ZHL33.1
BRUCHSCHÄDEN AN ZU- UND ABLEITUNGEN
AUSZERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
Abweichend von Art. 1, Abs. 2, Art. 2, Abs. 2 und 3 der Allgemeinen Bedingungen für [...] der hiefür erforderlichen Neben-
arbeiten an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstückes ohne Rücksicht auf die
Entstehungsursache versichert.
Der Kostenersatz für das Einziehen
Wasserzuleitungsrohre innerhalb des Versicherungsgrundstückes (L808) (L808)
L808
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen [...] sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich nach Art. 8 Pkt 2. 2. AWB. Der Kostenersatz
Mitversicherung von Zuleitungen am Versicherungsgrundstück (L8) (L8)
L8
MITVERSICHERUNG VON WASSERZULEITUNGSROHREN INNER-
HALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Erweiterung des Art. 1 (2) lit. a der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen [...] sowie von geschlossenen Warmwassersystemen außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
Die Ersatzleistung richtet sich nach Art. 8 (2) lit. a AWB. Der Kostenersatz