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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.2)
werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen eines Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB2007.1)
werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen eines Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung AKKB 2007 (AKKB2007)
werden konnten und der Versicherer
diesem Verlangen nicht binnen eines Monates entspricht.
3. Steht die Eintrittspflicht des Versicherers fest, lässt sich aber aus Gründen, die der
Versicherungsnehmer
Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
der Versicherer jedoch wegen arglistiger Erhebung eines unbegründeten
Versicherungsanspruches, so steht ihm die Gesamtprämie zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 8 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obl
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1950)
auf diese Personen sinngemäße Anwendung. Die Ausübung der
Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu; dieser bleibt
neben dem Versicherten für die Erfüllung