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Witterungsniederschläge Gebäude (St3013.15)
an Außenmauern und Außenverputz samt Isolierung.4.
Schäden durch dauernde Witterungs- oder Umwelteinflüsse.5.
Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.6.
Schäden infolge mangelhafter
Versicherungsbedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel Haushaltshilfe (KSHH2004)
ersten und aller folgenden
Versicherungsjahre.
Artikel 5: Örtlicher Geltungsbereich
Es gilt weltweiter Versicherungsschutz, sofern bei den einzelnen Leistungen gemäß Artikel 9 nicht
entsprechende
Leistungsübersicht Rechtsschutz
Lenker-Rechtsschutz (sofern der Baustein gewählt wurde), Versicherungsschutz für Versicherungsfälle die weltweit eingetreten sind, sofern die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa stattfindet. Beispiel:
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.2)
nicht
anzuwenden.
3.7.2. Erweiterung Umweltschäden
Sofern in der Polizze dokumentiert, sind in Erweiterung von Punkt 3.7.1. Sachschäden
durch Umweltstörung am Erdreich des Versicherungsgrundstückes [...] ung.
3.7. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ GEMÄSS B 11. EHVB
3.7.1. Umweltschäden
Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der AHVB ist getroffen.
Versichert sind Heizöltanks
ZuHaus-Superschutz (ZHS-02.1)
1 der AHVB ist nicht
anzuwenden.
3.7.2. Erweiterung Umweltschäden
In Erweiterung von Punkt 3.7.1. sind Sachschäden durch Umweltstörung am Erdreich des Ver-
sicherungsgrundstückes und an versicherten [...] aus der Kanalbenützung.
3.7. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ
3.7.1. Umweltschäden
Die besondere Vereinbarung gemäß Art. 6 der AHVB ist getroffen.
Versichert sind Heizöltanks