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BBEVA (BBEVA)
Besondere Bedingungen zu Tarif 807/808 - 1997
§ 1 Welche Aktienindizes liegen Ihrem Vertrag zugrunde?
(1) Ihrem Lebensversicherungsvertrag liegt ein Aktienkorb zugrunde, der folgende Aktienindiz
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.22)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Regen-, Schnee- und Schmelzwasser (St5101.23)
die dadurch entstandenen Schäden nicht durch zumutbare Sorgfalt
abgewendet werden können. Schäden, deren Folge sich ohne erhebliche Aufwendungen beseitigen
lassen, gelten nicht als versichert.
Versiche
Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche Anlagen (SB95)
FEUER - Sicherheitsvorschriften für besondere industrielle und gewerbliche
Anlagen - SB95
Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften sowie die Allgemeinen
Sicherheitsvorschriften für
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St1130.18)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
St1130.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen