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Brandschutzbeauftragter (F150)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F150
Brandschutzbeauftragter
Es gilt vereinbart, daß für die versicherte Betriebsanlage für die gesamte Vertrag
Kaskoversicherung für die Fahrten zur Dienststelle und zurück (KA812) (KA812)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA812
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIE FAHRTEN ZUR
DIENSTSTELLE UND ZURÜCK
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage
Beraubung auf Transportwegen (Botenberaubung) (ED3003.12)
1. Beraubung auf Transportwegen ED3003.12
(Botenberaubung)
1. Abweichend von Artikel 2 Punkt 7. der Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl
Regelungen zur Dienstnehmer-Kaskoversicherung (KA813) (KA813)
FAHRZEUG-KASKO BESONDERE BEDINGUNG KA813
DIENSTNEHMER-KASKOVERSICHERUNG
1. Allgemeine Bedinungen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden d
Im Geschäft - Einbruchdiebstahlversicherung IG-ED-99 (IG-ED-99)
IM GESCHÄFT-EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG (IG-ED-99)
1. In der Einbruchdiebstahlversicherung gelten die in der Besonderen
Bedingung 5 sowie in den Ergänzenden Bedingungen f