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Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Arbeitnehmer (RS100) (RS100)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS102) (RS102)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Versicherte Risken und Personen im Kombi-RS für Teens&Twens (RS104) (RS104)
Lebensgefährte;
2.2. im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Pkt. 1.3.) auch deren min-
derjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
Sturm - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör (St5104.22)
STURM - Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör– St5104.22
Mitversichert sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegen
Ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ERB2006) zu den ARB2003 (ERB2006)
ERGÄNZENDE BEDINGUNG FÜR DIE
RECHTSSCHUTZ-VERSICHERUNG (ERB2006) ZU DEN ARB2003
Einführung und Inhaltsverzeichnis
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzenden Bedingungen nur soweit gelten, als sie