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Wasserverlust (LW3014.14)
samt
Kanalbenützungsgebühr im Zuge eines ersatzpflichtigen Leitungswasser-Schadenfalles.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
GLASBRUCH - Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet (Gl3041.22)
und Straßenbeleuchtungen (Wand- oder
Seilmontage) im Eigentum des Versicherungsnehmers.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Behördlich angeordnetes Kaminschleifen (Fe5133.22)
für das Ausschleifen von drei
Kaminen, insgesamt jedoch höchstens EUR 15.000,00 ersetzt.
Oberösterreichische Versicherung AG - 20.11.2025 - Seite 1 / 1
Fundamente (MB3010.13)
und in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme auf erstes Risiko
mitversichert sind.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Selbstbehalt 10 % jeden Schadensbetrages (MB40.1-03)
der Polizze für jede einzelne Sache angegebenen
Mindestselbstbehalt, selbst zu tragen hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1