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Familien-Unfallversicherung zu den Modellen U1 bis U3 (U822.1) (U822.1)
es im Haus-
halt des Versicherungsnehmers lebt.
Dem Ehepartner gleichzusetzen ist ein(e) Lebensgefährte(in), wenn diese(r) in der Polizze namentlich
genannt wird.
Als Kinder gelten die im Zeitpunkt [...] Versicherungsnehmers le-
benden leiblichen Kinder-, Stief- und Adoptivkinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Während der
Wirksamkeit des Versicherungsschutzes geborene leibliche Kinder des Versicherungsnehmers
Modell Unfallrente ab 50% (U835.6.50)
Person und deren
Ehepartner bzw. Lebensgefährten gültig.
Bei der Familienunfallversicherungsvariante 100/50/50 ist die Unfallrente für den Ehepartner bzw.
Lebensgefährten in Höhe von 50% der Unfallrente
Modell Unfallrente ab 35% (U835.6.35)
Person und deren
Ehepartner bzw. Lebensgefährten gültig.
Bei der Familienunfallversicherungsvariante 100/50/50 ist die Unfallrente für den Ehepartner bzw.
Lebensgefährten in Höhe von 50% der Unfallrente
AVB Merkur Krankenvers. Unfallschutz (AVB 1995/Fassung2012)
zweiten Versicherungsjahr zur Auszahlung.
Wurde die Versicherung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres abgeschlossen, besteht kein
Anspruch auf Sterbegeld.
c) Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und [...] Versicherten (Mitversicherten) zu einem Arzt.
(5) Bei Eigenbehandlung, Behandlung durch Ehegatten, Lebensgefährten, Partner eingetragener
Partnerschaften, Eltern oder Kinder des Versicherten (Mitversicherten) [...] Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 3 / 7
eines mitversicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr zusätzlich die Kosten
des Krankenhausaufenthaltes für eine Begleitperson übernommen, wenn sowohl
USKV – Auslandsdeckung EU (AH470) (AH470)
von Pkt 1.4 der Besonderen Bedingung AH466 (USKV) Schäden an geschützten
Arten, natürlichen Lebensräumen, an Gewässern und am Boden, soweit diese in Eigentum,
Besitz (z.B. Miete, Leasing, Pacht)