Suche
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verlängerung der EURO GARANTIE Polizze - indexgebundene Lebensversicherung (Anleihe "GDF 2A") - 2011 (VBVERLEGP2011)
Annahme Ihres Antrages schriftlich oder durch
Zustellung der Versicherungsurkunde erklärt haben. An Ihren Antrag sind Sie sechs Wochen ab dem Tag
der Antragstellung gebunden.
§ 6 Veranlagung
(1) Bei [...] g von der bezahlten Prämie in Abzug gebracht und der Rückstellung
für Risikoprämien und Kosten Ihres Vertrages zugeführt. Aus dieser Rückstellung werden während
der Vertragslaufzeit die Risikoprämien [...] - des Geldwertes der Rückstellung für Risikoprämien und Kosten
(§ 8 Absatz 2).
- 4 -
Als Rückkaufswert erhalten Sie den so ermittelten Wert der Deckungsrückstellung abzüglich eines im
Sinne
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2005) (VHVA2005)
chten
bei der Tätigkeit der Versicherungsvermittlung, erwachsen.
3.1.2 die Kosten der Feststellung und der Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schaden-
ersatzverpflichtung im Rahmen [...] ssumme
Die in der Polizze für den reinen Vermögensschaden beschriebene Versicherungssumme stellt die
Höchstleistung des Versicherers für einen Versicherungsfall gemäß Pkt.2 dar, und zwar [...] Aufsichtsrat, Beirat, Verwaltungsrat, Vorstand,
Geschäftsführer, Leiter, Syndikus oder Angestellter von Gesellschaften, Genossenschaften,
Verbänden, Vereinen und Unternehmungen welcher Art
Ergänzende Bedingungen zur Kunstversicherung (TRKU-06)
zurückerstatten oder dem
Versicherer den Kunstgegenstand zur Verfügung stellen.
§ 13 Ergänzung zum Sachverständigenverfahren
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
ein Verzeichnis der zerstörten [...] fachgerecht verpackte, d.h.a.
nicht beanspruchungsgerecht auf Transportmittel und Transportweg abgestellte
Kunstgegenstände;
Senkung, Schrumpfung, Dehnen, Verziehen, Zerkratzen, Absplittern;b.
anhaftende [...] bestätigt hat.
§ 6 Gefahrenerhöhung
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, darf nach Antragsstellung ohne Einwilligung
des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme durch
VersVG§69 (VersVG§69)
§ 69 (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an die Stelle
des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhält-
nis
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
Zeitraum von mindestens zwei
Wochen halten kann.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sa