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Einbruchdiebstahlversicherung - Zusatzbedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung von industriellen, gewerblichen und sonstigen Betrieben - ED3022.19 (ED3022.19)
Bade- und Wascheinrichtungen;
Heizungs-, Warmwasserbereitungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs-, Klima-, Brandmelde-,
Rauchmelde- und Sprinkleranlagen, sowie Aufzüge, Rolltreppen und dergleichen samt den
zugehörigen [...] Unterkunfts- und
Gasträumen, sowie von Küchen, Kantinen, Büchereien und dergleichen.
Feuerlösch-, Brandschutz-, Betriebsschutz-, Sanitäts- und Sporteinrichtungen.
Firmenschilder und Werbeanlagen, Werbe-
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG98) (ABG98)
belages bestehen.
2. Schäden an Fassungen und Umrahmungen.
3. Folgeschäden
4. Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz.
5. Schäden, die beim Einsetzen, beim Herausnehmen
Besondere Bedingungen für die Versicherung von Kunstausstellungen (TRKA-08)
g (AEB),
- Allgemeinen Bedingungen für die Leitungswasserversicherung (AWB)
gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und Austritt von
Leitungswasser.
In Erweiterung der A
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2.2) (WSV-B2.2)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert
Wohnhaus-Schutz-Versicherung "Komfortschutz" (WSV-B2) (WSV-B2)
Gegenstände hervorgerufen werden, sind jedoch von der Haftung ausgeschlossen.
b) Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion an Kraftfahrzeugen in der Garage (zum Zeitwert bis
zu einem Gesamtwert