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Zusatzbedingungen für die Versicherung von Baugerätenin der Bauwesenversicherung (BW3/95)
der Versicherer jedoch wegen arglistiger Erhebung eines unbegründeten
Versicherungsanspruches, so steht ihm die Gesamtprämie zu.
Die Bestimmungen des Pkt. 8 finden sinngemäß Anwendung.
Art. 12 - Obl
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung (AVBV) für Vermögensschäden (AVBV1950)
auf diese Personen sinngemäße Anwendung. Die Ausübung der
Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu; dieser bleibt
neben dem Versicherten für die Erfüllung
Ergänzende Bedingungen für die AmLand-Versicherung (AL-2008)
versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im
Verhältnis der dort bestehenden Unterversicherung
Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung (AHo-2008)
die versicherten Positionen Gebäude und Betriebs-
eichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für diese Positionen im
Verhältnis der dort bestehenden Unterversicherung
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80-95) (AMB80-95)
daß der Schaden mit diesen Ereignissen we-
der unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht;
c) durch Fehler und Mängel, welche bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem