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Wartungsvertrag (CS10.1)
Auflösung dieses Wartungsvertrages oder seine Abänderung unter Verminderung der
Wartungsleistungen stellt eine Gefahrerhöhung gemäß Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) dar und
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
eingelagert werden.
Die Einlagerung von Heu und/oder Stroh in einem Gesamtausmaß von mehr als 5000 kg stellt
eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar und ist
dem V
Wartungsvertrag für Bürotechnik (EG7) (EG7)
Auflösung dieses Wartungsvertrages oder seine Abänderung unter Verminderung der Wartungsleistun-
gen stellt eine Gefahrerhöhung gemäß Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung
(ABS)
Repräsentanten (F1415)
genannten Bestimmungen auch für das
Verhalten der gesetzlichen Vertreter sowie der in leitender Stellung für die Betriebsführung
verantwortlichen Personen des Versicherungsnehmers (der Versicherten) im
Topkunden-Schutzengel (KS2001.19)
Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes
wird einer wesentlichen Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit gleichgestellt.
9. im Zuge von Heilmaßnahmen oder [...] zugrunde liegenden
Allgemeinen Bedingungen für den Keine-Sorgen-Schutzengel (ABKSS) Anwendung.
Gesetzesstellen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), die in dieser Besonderen Bedingung
für den Keine [...] Personen Bargeld vor Ort allenfalls unter Einschaltung der
konsularischen Vertretung beschaffen, stellt der Versicherer die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme zur Hausbank nicht