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VersVG§69 (VersVG§69)
§ 69 (1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, so tritt an die Stelle
des Veräußerers der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhält-
nis
Prämiennachlaß für zwei getrennte Kältemaschinen (KG12) (KG12)
Zeitraum von mindestens zwei
Wochen halten kann.
Die Auflassung oder Einschränkung dieser Einrichtung stellt eine anzeigepflichtige
Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sa
Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Info&Service (KSSIS2016) (KSSIS2016)
ungen rund um die versicherten Personen
2.1. Reiseinformationen rund um die Uhr
Auf Wunsch stellt die Notfallzentrale des Versicherers den versicherten Personen bei Bedarf
telefonisch folgende [...] Personen Bargeld vor Ort allenfalls unter Einschaltung der konsularischen
Vertretung beschaffen, stellt die Notfallzentrale des Versicherer s die Verbindung zu deren Hausbank
her. Ist diese Kontaktaufnahme
Wartungsvertrag (CS10.1)
Auflösung dieses Wartungsvertrages oder seine Abänderung unter Verminderung der
Wartungsleistungen stellt eine Gefahrerhöhung gemäß Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für
die Sachversicherung (ABS) dar und
Keine Einlagerung von Heu und Stroh (Fe2847.16)
eingelagert werden.
Die Einlagerung von Heu und/oder Stroh in einem Gesamtausmaß von mehr als 5000 kg stellt
eine Gefahrerhöhung im Sinne des Art. 2 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS dar und ist
dem V