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Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (L825)
Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 Pkt 2. 2. AWB notwendig ist, unter die Ersatzpflicht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (Fe3115.14)
betroffenen
Versicherungsvertrages (der betroffenen Versicherungssparte) überstiegen hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Gemeinsame Versicherungssumme (VH003) (VH003)
eingetretenen
Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Bergführer, Schilehrer, Schilhilfslehrer und Schilehrwarte (AH457.2)
nes wird einer behördlichen Qualifikation gleichgehalten.
3. A 3 EHVB findet Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
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