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Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (FBU173)
an Seilen durch andere atmosphärische Entladungen entstehen, gelten nicht
als Sachschäden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Kündigung der Zusatzpakete (KFZ010)
unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat von beiden Vertragsparteien schriftlich kündbar.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (L825)
Rohrgebrechens im Sinne des Art. 1 Pkt 2. 2. AWB notwendig ist, unter die Ersatzpflicht.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Ergänzung paritätisches Kündigungsrecht (Fe3115.14)
betroffenen
Versicherungsvertrages (der betroffenen Versicherungssparte) überstiegen hat.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Gemeinsame Versicherungssumme (VH003) (VH003)
eingetretenen
Versicherungsfälle beträgt das Dreifache der vereinbarten Versicherungssumme.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1