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AmHof - Haftpflicht Grunddeckung (AH2830.16)
icherung
Grunddeckung
Anstelle von Abschnitt B Punkt 6. EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nach Maßgabe des Deckungsumfanges der dem
Vertrag zugrunde liegenden [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
13.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Modell Grundschutz 500 (U933)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U933
Modell Grundschutz 500
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.2)
einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
10.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] 2
AmLand - Haftpflichtversicherung für ehemalige land- und forstwirtschaftliche
Betriebe
Grunddeckung
Anstelle von B 6. EHVB gilt folgende Regelung:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich [...] pflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
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- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Wasserableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück (L823) (L823)
L823
MITVERSICHERUNG VON WASSERABLEITUNGSROHREN AUSSERHALB
DES GEBÄUDES AUF DEM VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCK (OHNE
KORROSIONSSCHÄDEN)
In Erweiterung des Art. 1 Pkt 2. 2. und in Abänderung [...] auch Bruchschäden an Wasserableitungs-
rohren außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück versichert.
In jedem Schadenfall sind die Kosten für das Einziehen neuer Rohre bis zu
Modell Grundschutz (U833.6)
UNFALLVERSICHERUNG - BESONDERE BEDINGUNG U833.6
Modell Grundschutz
Artikel 7 (Dauernde Invalidität) der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (es gelten
die AUVB in der in