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Vertragsinhalt der Sturmschadenversicherung im Grundschutz (LPGSt-96) (LPGSt-96)
Kollektoren.
Versicherungsschutz für auf dem Dach der landwirtschaftlichen Gebäude bzw. auf dem Grundstück des
Versicherungsnehmers FREISTEHENDE Solaranlagen und Fotovoltaikanlagen besteht nur dann,
DH-Ausschnittsdeckung AV Komfortschutz (DHAK-03)
erung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2001).
- Allgemeine Bedingungen für die
Erdwärmekollektor- und Erdwärmetauscherrohre (LW5107.16)
an Erdwärmekollektor- und Erdwärme-
tauscherrohren - LW5107.16
In Erweiterung der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschäden einschließlich der
hierfür erforderlichen Nebenarbeiten an Erdw [...] Rohrleitungen von Erd-
wärmetauschern auch außerhalb der Gebäude, jedoch innerhalb des Versicherungsgrundstückes,
ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache bis zur Höhe der vereinbarten und auf der Polizze [...] Polizze angeführten Erstrisikosumme mitversichert.
In Erweiterung der Art.5 und 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB ist der Versicherungs-
nehmer zusätzlich zu folgenden Obliegenheiten verpflichtet:
Freischaden-Bonus als Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH1010.15)
Keine Sorgen-Schutzengel - KH1010.15
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten
erbracht [...] erbracht hat, entfällt eine Rückreihung im Bonus/Malus-System gemäß Artikel 15.3 der dem
Vertrag zugrunde liegenden AKHB, wenn gemeinsam mit der Schadenmeldung oder spätestens
bis zu jenem Termin, zu dem [...] aufrechten Keine-Sorgen-Schutzengel Kfz
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 beim zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
DaHeim - Ausschnittsdeckung (DHA-2010)
Versicherung mit gleichem Datum.
2. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungsbedingungen zu Grunde:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung.