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Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie bei der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2009 (NACHFLV2009)
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE NACHVERSICHERUNGSGARANTIE BEI
DER FONDSGEBUNDENEN LEBENSVERSICHERUNG - 2009 (NACHFLV2009)
Inhaltsverzeichnis
Begriffsbestimmungen
§ 1 Versicherte Ereignisse
§ 2 Berech
Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" (GRM002)
PREMIUM - Bezugsrecht "Außergewöhnlicher Trost" - GRM002
In Abänderung von Punkt 13.1. der Rahmenvereinbarung gelten bei Ableben der versicherten
Person (des Vereinbarungsinhabers bzw. Premiumkunden
Organ OH001 (OH001)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH001
Bedingt die Funktion eines Organes eine Tätigkeit auch für andere Rechtsträger, ist sie nach
Maßgabe der AVBO mitversichert.
Im Rahmen der Versicherungssumme entfäll
Organ OH002 (OH002)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH002
Im Rahmen der Versicherungssumme entfällt die im Art. 5 AVBO für einen Personenschaden, den
ein einzelner erlitten hat, vorgesehene Leistungsbeschränkung.
Oberösterr
Organ OH003 (OH003)
AMTSHAFTPFLICHT - Organ - OH003
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
Ansprüche wegen Schäden
aus der Haltung, dem Lenken und dem Gebrauch von Luft- und Wasserfahrzeugen sowie
von Kraftfahrzeug