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Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Waren in Tiefkühlanlagen und Kühlhäusern (Kühlgutversicherung) (ABK2024)
eindringen oder widerrechtlich dort verbleiben,
Neutralitätsverletzungen, Kriegsereignisse jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung,
einschließlich aller Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2015)
Gefahren:
des Krieges, Bürgerkrieges, kriegsähnlicher Ereignisse und die Gefahren, die sicha.
unabhängig vom Kriegszustand aus der Verwendung oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
des Streiks [...] fen oder sonstigen Systemen der elektronischen
Datenverarbeitung sowie Gefahren aus deren Missbrauch oder aus deren Manipulation
(Computerviren) oder Beschädigung durch Dritte
der Kernenergie und der [...] Reklamation keine Nachricht von ihm eingegangen ist. Ist die
Nachrichtenverbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere
Unruhen gestört, verlängert sich die Frist je nach Lage
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG2013)
Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen6.
entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert.
Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von7.
7.1. Kriegsereignissen jeder Art [...] hat er
nachzuweisen, dass der Schaden mit den in den Punkten 7.1 bis 7.5 genannten Ereignissen
oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im Zusammenhang steht.
Artikel 3 - Versicherte Sachen [...] Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen politischer oder terroristischer
Organisationen;
7.2. inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution
Allgemeine Bedingungen für die Feuer-BU-Versicherung (AFBUB2024) (AFBUB2024)
3.9. Schäden durch die unmittelbare oder mittelbare Wirkung von
3.9.1. Kriegsereignisse jeder Art, mit oder ohne Kriegserklärung, einschließlich aller
Gewalthandlungen von Staaten und aller Gewalthandlungen [...] 4. Flugzeugabstur z; Flugzeugabsturz ist der Absturz oder Anprall von Luft- oder Raumfahrzeugen,
deren Teile oder Ladung.
Artikel 3 - Sachschaden
1. Als Sachschaden gelten Schäden an einer dem versicherten [...] Nachweis, dass der Sachschaden mit den in den Punkten 3.9.1. bis 3.9.5.
genannten Ereignissen oder deren Folgezuständen weder unmittelbar noch mittelbar im
Zusammenhang steht, obliegt dem Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (ABS2019)
die Überversicherung durch ein Kriegsereignis oder durch eine behördliche Maßnahme aus
Anlaß eines Krieges verursacht oder ist sie die unvermeidliche Folge eines Krieges, so kann der
Versicherungsnehmer [...] Versicherung durch ein Kriegsereignis
oder durch eine behördliche Maßnahme aus Anlaß eines Krieges weg oder ist der Wegfall des
Interesses die unvermeidliche Folge eines Krieges, so gebührt dem Versicherer [...] darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers
keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der
Versicherungsnehmer davon Kenntnis, dass durch