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Versicherungsbedingungen der lebenslangen Ablebensversicherung (Begräbniskostenvorsorge) - 2019 (VBLLAB2019)
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Geschäftsplan (Tarif)
ist eine der Finanzmarktaufsicht vorgelegte, detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und [...] Gewinnplan wurde auf Basis der Verordnung der Finanzmarktaufsicht über die
Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung erstellt und der Finanzmarktaufsicht
vorgelegt.
An jedem Bilanzstichtag wird nach Maßgabe [...] ABLEBENSVERSICHERUNG (BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE) - 2019
(VBLLAB2019)
Inhaltsverzeichnis
Sprachliche Gleichbehandlung, Verweise, Begriffsbestimmungen
§ 1 Leistungen des Versicherers im Versicherungsfall
§ 2
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2013)
en ab der ersten Verfolgungshandlung
2.2.3.1. wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom Ausgang des
Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen [...] wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend ab der ersten
Verfolgungshandlung nur dann, wenn die Handlung oder Unterlassung auch bei fahrlässiger Begehung
strafbar ist und eine [...] sinngemäß bei Beschlüssen nach Abs. 2.
Finanzstrafgesetz (FinStrG)
§143. (1) Die Finanzstrafbehörde erster Instanz kann ein Strafverfahren ohne mündliche Verhandlung
und ohne Fällung eines Erkenntnisses
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2016)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom
Ausgang des Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen [...] Beschwerde gemäß Abs.1 unzulässig.
Finanzstrafgesetz (FinStrG)
§25. (1) Die Finanzstrafbehörde hat von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines
Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer [...] wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens;
2.2.1.2. bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend
Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB2015.1)
fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen unabhängig vom
Ausgang des Verfahrens ab der ersten Verfolgungshandlung;
2.2.3.2. wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen [...] gemäß Abs. 1 unzulässig.
Finanzstrafgesetz (FinStrG)
§ 25. (1) Die Finanzstrafbehörde hat von der Einleitung oder von der weiteren Durchführung eines
Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer [...] wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen und Unterlassungen unabhängig
vom Ausgang des Verfahrens;
2.2.1.2. bei Anklage wegen vorsätzlicher strafbarer Handlungen und Unterlassungen rückwirkend
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2019 (VBBU2019)
(Geschäftsplan)
ist eine detaillierte Aufstellung der der Finanzmarktaufsicht vorgelegten Bestimmungen und
versicherungsmathematischen Formeln, anhand jener die Leistung des Versicherers und die
Gegenleistung [...] Voraussetzungen des § 11a VersVGb.
(siehe Anhang), die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder
untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer der [...] e) und zumutbare Heilbehandlungen
vornehmen zu lassen, die eine wesentliche Besserung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
erwarten lassen. Als zumutbar sind solche Heilbehandlungen anzusehen, die im