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Versicherungsbedingungen der Pensionszusatzversicherung gemäß § 108b Einkommenssteuergesetz - 2019 (VBPZV108B2019)
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Österreich.
§ 12 Bezugsberechtigung
(1) Im Erlebensfall sind Sie als Versicherungsnehmer bezugsberechtigt. Als bezugsberechtigt im
Ablebensfall können Sie gemäß § 108b Absatz 1 Ziffer 2 Einkomm [...] Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft gelebt hat, oder
- hinterbliebene Waisen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
(2) Der Bezugsberechtigte erwirbt [...] hinterbliebene Person, mit der der Versicherungsnehmer in einer
eheähnlichen Lebensgemeinschaft gelebt hat, auf dessen Lebensdauer zu zahlende
Rente.
e) Eine mit dem Tod des Versicherungsnehmers beginnende
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung-2016.1 (VBBU2016.1)
Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet ist, das Leben oder die Gesundheit einer
Vielzahl von Personen zu gefährden.
durch Strahlen, die das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Personen in soc [...] der Berechnung
des relevanten Alters wird ein begonnenes Lebensjahr als voll gerechnet, wenn davon am
Tag, an welchem laut Lebensversicherungsurkunde das erste Versicherungsjahr beginnt,
mehr als sechs Monate [...] auszuüben
und sie in dieser Zeit auch keine andere, ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bisherigen
Lebensstellung entsprechende, Tätigkeit ausübt (Verzicht auf abstrakte Verweisung). Dieser
Zustand gilt bei
Steuerliche RegelungZusatztext: Absetzbarkeit mit Nachverst (STLV2014-5)
Prämien sind jedoch nachzuversteuern, wenn Sie im Erlebensfall oder im Falle der Kündigung
die Versicherungsleistung nicht in Form einer auf die Lebensdauer der versicherten Person
zahlbaren Rente in Anspruch [...]
Besondere steuerliche Regelung zur Absetzbarkeit
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG
1988 innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2019 (VBKRENT2019)
Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos
(lit. a), Abschlusskosten (lit. b) und Verwaltungskosten (lit. c) entsprechend dem vereinbarten
Tarif.
a) Deckung des Ablebensrisikos:
Die Prämienanteile zur Deckung [...] der
Abschlusskosten und der Prämienanteile für Verwaltungskosten, Steuern und Übernahme des
Ablebensrisikos zuzüglich der Verzinsung mit dem garantierten Rechnungszinssatz. Der
Versicherer bildet mit diesem [...] sind Ihrem Vertrag zugewiesene Überschüsse, die die garantierten Versicherungsleistungen (im
Er-, Ablebens- und Rückkaufsfall) erhöhen.
Nettoprämiensumme
ist die Summe der Prämien über die gesamte vereinbarte
Steuerliche RegelungVariante: 11% VersSt, Diff. ESt (STLV2014-4)
zwischen den einbezahlten Versicherungsprämien und der
Versicherungsleistung unterliegen im Falle des Erlebens oder des Rückkaufes sowie im Falle der
Kapitalabfindung einer vereinbarten Rente als Einkünfte aus