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Verbraucherinformationen - Opportunitas (VIOPPORT)
Jahren seit dem Vertragsabschluss muss
vertraglich ausgeschlossen sein. Bei Rentenversicherungen, deren vereinbarte Rentenzahlung frühestens
12 Jahre nach Vertragsabschluss beginnt, darf das Kapitalwahlrecht [...] vorliegenden Vertrags können Sie, Ihre Nachfolger oder
Erben sowie der (die) Begünstigte(n) und deren jeweilige Vertreter sich an unsere Generaldirektion
(Ziffer 1) wenden. Falls das Anliegen von uns
Versicherungsvermittlerhaftpflicht (VHVA2005) (VHVA2005)
BESONDERE BEDINGUNG FÜR DIE VERMÖGENSSCHADEN-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
FÜR DIE TÄTIGKEIT DER VERSICHERUNGSVERMITTLUNG IN DER FORM VERSICHERUNGSAGENT
(VHVA
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2024) (AGB2024)
entsprechen, zugrunde.
Die Vertragsgrundlagen, die im Zuge der Vertragsanbahnung vorgelegt wurden oder
deren Einsicht angeboten wurde, stehen jederzeit im Internet unter
www.versich.at/bedingungen zum Download [...] Folgeprämie einer Versicherungs-
periode – unbeschadet der später eintretenden Fälligkeit – bereits zu deren Beginn.
8.2. Prämienzahlungsverzug
Bei Nichteinlösung eines vereinbarten unterjährigen Prämieneinzuges [...] tionen nach § 5 FernFinG erst nach Vertragsabschluss erhalten, so beginnt die
Rücktrittsfrist mit deren Erhalt.
Die Rücktrittserklärung hat schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger
(z.B.: USB-Stick
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.2)
Strafcharakter (wie zB Pönalen) und sonstige
reine Vermögensschäden.
10.3. Als Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des Versicherers
gemäß § 6 VersVG bewirkt, wird ergänzend
Besondere Bedingungen zur industriellen Feuerversicherung (IND-F-06)
Bau- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück
von den bauausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern wider besseres Wissen und
Willen des Versicherungsnehmers die Siche [...] ersatzpflichtigen Schadenereignisses an Freiwillige Feuerwehren und andere Betriebsfeuerwehren für
deren Löscheinsätze zu leisten sind bzw. geleistet werden (gemäß jeweils gültiger
Feuerwehrtarifordnung) [...] Reparatur- und/oder Montagearbeiten auf dem Versicherungsgrundstück von den
ausführenden Handwerkern, deren Angestellten oder Arbeitern die Sicherheitsvorschriften wider Wissen
und Willen des Versicherungsnehmers