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Austreten von Schwimmbadwasser (LW2138.23)
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
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Hafner, Herd- und Ofenerzeugung, Rauchfangkehrer (AH405) (AH405)
Niederschlägen (wie Rauch, Ruß, Staub usw.).
2. Art 7.11. AHVB findet insoweit keine Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Sachverständigenkosten (ImG003.12)
Versicherer
verlangt wird und der jeweils festgestellte Schaden EUR 50.000,00 übersteigt.
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Ausschluss des Leitungswasserschaden-Risikos (CD3003.12)
Allgemeinen Bedingungen für
Versicherungen gegen Leitungswasserschäden versichert werden können.
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