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Bergführer, Schilehrer, Schilhilfslehrer und Schilehrwarte (AH457.2)
nes wird einer behördlichen Qualifikation gleichgehalten.
3. A 3 EHVB findet Anwendung.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Austreten von Schwimmbadwasser (LW2138.23)
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
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Austreten von Schwimmbadwasser (LW1138.23)
Planschbecken mitversichert.
Nicht versichert gelten Schäden durch Verlust von Badewasser.
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Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (F173)
atmosphärische
Entladung entstehen, gelten als Betriebsschäden und sind nicht versichert.
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Wasserkraftanlagen (Einschluss) (MB49.2-03)
chtungen einschließlich
Druckrohrleitungen (wie durch Ersaufen, Verschlammen, Vermuren).
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