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Allgemeine Bedingung für die Maschinen-Betriebsunterbrechungs- versicherung (AMBUB70-95) (AMBUB77-95)
durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl;
b) im Falle von inneren Unruhen, Streik, Handlungen Ausständiger oder Ausgesperrter, die auf
das Betriebsgrundstück eindringen oder wide [...] Kriegsereignissen jeder Art, militärischer Besetzung oder Invasion, Verfügungen von
Hoher Hand sowie Wegnahme oder Beschlagnahme seitens irgendeiner Macht oder Behörde,
im Falle von [...] mittelbar im Zusammenhang steht;
c) durch Fehler und Mängel, die bei Abschluß der Versicherung vorhanden waren und dem Versiche-
rungsnehmer oder den in leitender Stellung für die Betriebsführung
Allgemeine und ergänzende Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB95-ERB95) (ARB95-ERB95)
Gerichten oder Verwaltungsbehörden wegen fahrläs-
siger strafbarer Handlungen und Unterlassungen.
2.2.1. Bei Handlungen und Unterlassungen, die sowohl bei fahrlässiger als auch vorsätzlicher [...] der Laufzeit
des Versicherungsvertrages eintreten.
2. Löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung des Versicherungsnehmers, des Gegners oder eines
Dritten, die vor Versicherungsbeginn v [...] gemäß Artikel 2
Pkt. 2. aus, besteht kein Versicherungsschutz. Willenserklärungen oder Rechtshandlungen , die
länger als ein Jahr vor Versicherungsbeginn vorgenommen wurden, bleiben dabei außer
Allgemeine Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB2007)
oder dem Vorhandensein von
Kriegswerkzeugen ergeben
b) des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, von terroristischen oder
politischen Gewalthandlungen, sonstigen [...] ein, wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte
bei den Verhandlungen über die Ermittlung der Entschädigung arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer [...] Bedingungen gleichgestellt:
Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der
Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.
Besonderer
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH435) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH435)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH435
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinbarung [...] men betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
............... für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, davon jedoch höchstens
............... für Kostbarkeiten, Geld, Schecks
Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, (AH336) ausgenommen Kraft- und Wasserfahrzeuge (AH336)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH336
VERLUST ODER ABHANDENKOMMEN EINGEBRACHTER SACHEN,
AUSGENOMMEN KRAFT- UND WASSERFAHRZEUGE
1. Die besondere Vereinbarung [...] men betragen im Rahmen der Pauschalversicherungssumme:
S ............. für Verlust oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen, davon jedoch höchstens
S ............. für Kostbarkeiten, Geld, Schecks