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Ergänzende Bedingungen für die AmHof-Versicherung 2006 (AHo-06)
Positionen Gebäude und
Betriebs- einrichtung der jeweiligen Sparte. Sie steht im Schadenfall für
diese Positionen im Verhältnis der dort bestehenden
AmLand - Ergänzung (AL-2002)
Umbauten bzw. Wertsteigerungen für die versicherten Positionen der jeweiligen Sparte. Sie
steht im Schadenfall für jede einzelne Position im Verhältnis der Reservesumme zur Gebäude-
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Ergänzende Bedingungen AmHof (AHo-02)
Umbauten bzw. Wertsteigerungen für die versicherten Positionen der jeweiligen Sparte. Sie
steht im Schadenfall für jede einzelne Position im Verhältnis der Reservesumme zur Gebäude-
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Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91) (AWK91)
Sachen ist vor Anerkennung des Schadens ohne Einwilligung
des Versicherers nicht gestattet.
(6) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht der An-
spruch
Allgemeine Bedinungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen (AWK91.1)
Sachen ist vor Anerkennung des Schadens ohne Einwilligung
des Versicherers nicht gestattet.
(6) Steht dem Versicherungsnehmer ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht der An-
spruch