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Besondere Bedingung für den Keine-Sorgen-Schutzengel Alltagshilfe Plus (KSSAP2016) (KSSAP2016)
häuslicher Gemeinschaft
lebende Ehe partner oder eingetragene Partner bzw. Lebensgefährte als auch deren minderjährige Kinder
(auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch nur, wenn [...] ten
In Ergänzung zu Art.6 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABKSS werden als Obliegenheiten, deren
Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2005.19.1)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler
Für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung in der Form
Versicherungsagent - VHVA2005.19.1
1. Versichertes Risiko; Anzeige vo
Versicherungsbedingungen der Fondsgebundenen Rentenversicherung (OPPORTUNITAS) (VBOPPORT)
EICHISCHEN Versicherung AG abschließt. Der
Versicherungsnehmer ist gleichzeitig die Person, auf deren Leben der Vertrag abgeschlossen ist.
13.Versicherungsschein
Das Dokument, welches die Ansprüche [...] Versicherungsleistung an den (die) Versicherungsnehmer oder
Bezugsberechtigten erfolgt auf dessen (deren) Gefahr und Kosten.
(2)Die fällig gewordene Versicherungsleistung werden wir nach Erhalt aller für [...] Versicherungsvertrag erwerben soll(en). Sobald wir eine
solche schriftliche Erklärung erhalten und deren Annahme schriftlich bestätigt haben, kann dieses
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Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUG-ELEMENTARKASKO-VERSICHERUNG (EKB93)
Es gelten auch die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeugin-
sassen-
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für Versicherungsvermittler (VHVA2010.19.1)
ngsschutz dieses Vertrages erstreckt.
8. Obliegenheit
Als besondere, zusätzliche Obliegenheit, deren Verletzung die Leistungsfreiheit des
Versicherers gemäß § 6 Abs. 1 VersVG bewirkt, wird vereinbart: