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ZuHaus-Standardschutz (ZH-09)
unberührt.
Dies bezieht sich nicht auf Auflagen der Behörde (Baubehörde, Feuerpolizei, Brandverhütung), die
nicht erfüllt oder eingehalten werden.
3. WERTANPASSUNG NACH DEM BAUKOSTENINDEX (BKI): [...] beansprucht werden kann),
- Torsprech- und Gegensprechanlagen, Torbetätigungsanlagen
- Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen
4.5. Regreß
Soweit der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder Versicherten
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger- Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID95) (ADVBID-95)
Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Stein-
schlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten entste-
henden [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Berau-
bungs und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Allgemeine Bedingungen für die Informationsverlust- und Datenträger-Versicherung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen (ADVBID) (ADVBID)
Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck,
Stein-
schlag, Sturm, Überschwemmungen;
1.6 Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art (einschließlich der beim Löschen und Retten entste-
henden Schäden); [...] Absendung der Anzeige wird die Frist gewahrt. Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Berau-
bungs und Brandschäden sind unverzüglich auch der Sicherheitsbehörde zur Anzeige zu bringen.
1.3 Er hat dem Versicherer
Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen (RL8)
Reise an dem in der Polizze bezeichneten Reiselager durch
- Unfall des Transportmittels;
- Brand, Blitzschlag, Explosion;
- Höhere Gewalt;
- Nässe;
- Raub;
- Veruntreuung und U [...] (vergl. § 5 lit. d) haftet
der Versicherer für die durch Einbruchdiebstahl, Raub und höhere Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explo-
sion und Nässe entstandenen Schäden.
(3) Versicherte Gegenstände, die der
Indirekte Blitzschäden, Überspannungsschäden erweiterte Deckung (inkl. Bürogeräte sowie elektrische , und elektronische Betriebseinrichtung) (Fe3004.19)
verbundenen elektrischen Teilen von Markisen, Jalousien,c.
Fensterrollläden, Außenantennen, Telefon-, Brandmelde- und Alarmanlagen.
Außenanlagen, das sind außerhalb der versicherten Gebäude jedoch innerhalb des