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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB2001) (AFIB2001)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
Allg. Österreichische Transportversicherungsbedingungen (AÖTB1988) (AÖTB1988)
ssern oder in der Luft durchgeführt werden, finden die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches, fünftes Buch, Seehandel, Anwendung. Auf alle übrigen Transporte finden die
Bestimmungen des Versic [...] Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen er-
geben
b) die Gefahren des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, politischer Gewalt-
handlungen oder sonstiger [...] iheit tritt auch dann ein, wenn der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über
die Ermittlung der Entschädigung arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
Allgemeine Transport-Versicherungsbedingungen (AÖTB 1988) (AOETB88)
ssern oder in der Luft durchgeführt werden, finden die Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches, fünftes Buch, Seehandel, Anwendung. Auf alle übrigen Transporte finden die
Bestimmungen des Versic [...] Verwendung oder dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen er-
geben
b) die Gefahren des Streiks, der Aussperrung, des Aufruhrs, der Plünderung, politischer Gewalt-
handlungen oder sonstiger [...] iheit tritt auch dann ein, wenn der Versicherungsnehmer bei den Verhandlungen über
die Ermittlung der Entschädigung arglistig handelt.
(3) Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB1993-95)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB93-95)
strafbarer Handlungen durch den Versicherungs-
nehmer eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist;
3. die mit Aufruhr, inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben